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Garantie

Alle Audio Exklusiv Geräte verlassen erst nach einer umfangreichen Sicht- und Funktionsprüfung incl. einer detaillierten Messprozedur das Unternehmen. Sollten dennoch einmal Funktionsstörungen auftreten, so gewähren wir folgende Garantie:

1. Garantiedauer

1.1 Audio Exklusiv gewährt gemäß den aufgeführten Bedingungen auf die von uns hergestellten und in Deutschland vertriebenen Produkte folgende Garantiezeiten:

            - Vorverstärker:                         2 Jahre, auf Röhren 6 Monate

            - Endverstärker:                        2 Jahre, auf Röhren 6 Monate

            - Vollverstärker:                         2 Jahre, auf Röhren 6 Monate

            - Phonovorverstärker:                 2 Jahre, auf Röhren 6 Monate

            - Analoglaufwerke:                     3 Jahre, Tonarme und Tonabnehmersysteme, gemäß den Garantiebe. d. j. Hersteller

            - CD-Player:                              2 Jahre, auf Röhren 6 Monate

            - CD-Laufwerke:                         2 Jahre, auf Röhren 6 Monate

            - D/A-Wandler:                           2 Jahre, auf Röhren 6 Monate

            - Elektrostaten:                          2 Jahre, auf Röhren 6 Monate

            - alle sonstigen Lautsprecher:      5 Jahre, Aktiveinschübe 2 Jahre

            - Zubehör:                                  2 Jahre

 

2. Garantieumfang

2.1 Die Garantie gilt für alle Mängel an dem jeweiligen Gerät, die nachweislich auf einen Material- bzw. Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Diese Mängel sind unverzüglich dem autorisierten Fachhändler und/oder Audio Exklusiv anzuzeigen.

 

2.2 Derartige Mängel werden bei Geltendmachung innerhalb der Garantiezeit von Audio Exklusiv kostenlos behoben. Das beinhaltet jedoch nicht die Kosten für Versicherung, Transport und Nebenkosten.

 

2.3 Die Garantie erstreckt sich nicht auf Batterien, Kratzer im/am Gehäuse, auf Bedienelemente oder Fernbedienungen.

 

2.4 Es besteht kein Garantieanspruch, wenn geringfügige Abweichungen von der Sollbeschaffenheit, die für den Wert und die Gebrauchstauglichkeit des Gerätes unerheblich sind, vorhanden sind.

 

2.5 Die Garantie entfällt, wenn Mängel, Beschädigungen oder Funktionsstörungen durch Stoß, Fall, unsachgemäße Behandlung und Handhabung sowie durch Verunreinigungen wie z.B. Sand, Staub, Schmutz, eingedrungene Feuchtigkeit, ausgelaufene Batterien oder Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise in der Bedienungsanleitung entstanden sind. Dies gilt auch für Schäden aus chemischen und elektrochemischen Einwirkungen.

 

2.6 Weitergehende oder andere Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

2.7 Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiezeit noch starten sie eine neue Garantiefrist.

 

3. Garantiebedingungen

3.1 Mängel sind Audio Exklusiv unverzüglich anzuzeigen. Zu der unverzüglichen Schadensmeldung und detaillierten Fehlerbeschreibung gehören die vollständig und korrekt ausgefüllte Garantie-karte und eine Kopie des Kaufbeleges incl. Kaufdatum. Eine Reparatur ohne vorherige Rück-sprache mit Audio Exklusiv führt zum Erlöschen der Garantie – dadurch entstandene Kosten werden nicht übernommen.

 

3.2 Die Garantie erlischt, wenn Fremdeingriffe am/im Gerät erkennbar sind.

 

3.3 Die Garantieleistung muss von Audio Exklusiv oder einem autorisierten Fachhändler durchgeführt werden. Die Garantie erlischt, wenn Reparaturversuche durch nicht autorisierte Personen/Unternehmen vorgenommen werden.

 

 

Reichelsheim, den 01.04.2010